Betriebspraktikum SEK II

Formulare und Merkblätter:

Aufnahmebestätigung durch den Betrieb (zur Abgabe bei den PoWi-Lehrern/innen! Die Bestätigungen verbleiben dort.)

Beauftragung einer Betreuungsperson des Betriebs durch die Schule
(Das Formular ist auszufüllen und bei den PoWi-Lehrern/Lehrerinnen abzugeben. Diese holen anschließend die Unterschrift der Schulleitung ein und geben das Formular wieder an die Schüler/innen zurück. Diese geben es dann im jeweiligen Betrieb ab. Das Formular verbleibt dann i. d. R. in der dortigen Personalabteilung.)

Schulbescheinigung für die Betriebe
(Sie wird bisweilen zur Bewerbung um einen Praktikumsplatz benötigt. Nach dem Ausfüllen im Sekretariat zur Unterschrift vorlegen. Anschließend werden diese Bescheinigungen von den Schüler/innen im jeweiligen Betrieb abgegeben. Dort verbleiben diese i.d.R. in der Personalabteilung.)

Verschwiegenheitsverpflichtung (Datenschutz)

Merkblatt z. Betriebspraktikum f. Betriebe und Schülerinnen und Schüler

Beurteilungsbogen für den Betrieb

Deckblatt und Erläuterungen für den Praktikumsbericht

Merkblatt Auslandspraktika

Fahrtkostenerstattung II (Fahrscheine)

Fahrtkostenerstattung III (Verkaufsstellen)


Mit Ende des Schuljahrs 2014/2015 wurde für die jeweilige Q-2 am Gymnasium Philippinum ein Oberstufenpraktikum zur Berufs- und Studienorientierung beschlossen.

Zielsetzung: „Durch Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen oder Betrieben soll den Schülerinnen und Schülern aller Schulformen die Möglichkeit gegeben werden, exemplarische Einsichten in das Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben zu erhalten. Eigene Anschauungen und Erfahrungen der betrieblichen Praxis, Gespräche mit Betriebsangehörigen und Erkundungen des betrieblichen Umfeldes vermitteln Schülerinnen und Schülern wichtige Erkenntnisse für ihre berufliche Orientierung. Dies erleichtert den Einsatz handlungsorientierter Arbeitsformen im Unterricht und fördert den Einstieg in die Berufsausbildung und -tätigkeit.“*

Zeitraum: jeweils die letzten zwei Schulwochen vor den Sommerferien. Auf privater Basis und mit Zustimmung des Betriebes kann das Praktikum natürlich in die Sommerferien hinein verlängert werden.

Bitte beachten Sie diesbezüglich:

Ein gesetzlicher „Unfallversicherungsschutz für das Praktikum [innerhalb Deutschlands, welches aus Eigeninitiative in den Schulferien durchgeführt wird,] besteht, allerdings nicht über die Schule, sondern über den Praktikumsbetrieb. Da die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall wie Arbeitnehmer tätig werden, ist die Fach-Berufsgenossenschaft des Betriebes zuständig, in dem das Praktikum geleistet wird.“

(Bundesministerium f. Arbeit und Soziales (Hrsg.): Zu Ihrer Sicherheit. Stand: 2012, S. 23)

Praktikumsorte: Deutschland (Antragsformular: a) zum Ausdrucken und Ausfüllen, b) zum Ausfüllen am Computer als Word-Dokument) und unter besonderen Voraussetzungen im Ausland (formlose Antragsstellung unter Berücksichtigung folgender Hinweise (PDF)).

Kostenerstattung: „Betriebspraktika gelten als regelmäßiger lehrplanmäßiger Unterricht im Sinne des § 161 Abs. 1 Satz 1 HSchG.“ Beförderungskosten können ausschließlich und nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden (siehe oben Links zur Fahrtkostenerstaatung). Sonstige Kosten für Fahrtwege, Unterkünfte, Auslandskrankenversicherung etc. sind privat zu entrichten. Bei Fragen zu einer Kostenübernahme wenden Sie sich bitte vor dem Praktikum an Ihre(n) PoWi-Lehrer(in).

Vorbereitung und Betreuung: Beides erfolgt im Unterrichtsfach Politik und Wirtschaft.

Praktikumsplatzsuche: Selbständig, in Einzelfällen mit Hilfe der LehrerInnen im Fach Politik und Wirtschaft.

Eine Praktikumsbörse für den Landkreis findet man unter folgendem Link:

http://praktikumsboerse.marburg-biedenkopf.de/index.php?tpl=suchmaschine&mID=21&cID=0&lng=de

Praktikumsplätze vergibt auch die Universität Marburg an Schülerinnen und Schüler:

http://www.uni-marburg.de/administration/verwaltung/dez2/personalabteilung/allgemeines/praktikum 

https://www.uni-marburg.de/studium/schueler/schuelerpraktikum

Praktikumsplätze findet man auch über die IHK. Ausbildungsbetriebe stellen in der Regel auch Schülerpraktikantinnen/en ein:

https://www.ihk-lehrstellenboerse.de/

https://www.ihk-kassel.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/lehrstellenboerse

Leistungsnachweise: Bescheinigung der Institution, Betriebe etc., Praktikumsbericht, Bescheinigung der Schule, Zeugnisbemerkung.

Versicherung: Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum, einer Betriebserkundung oder einem Projekt im Sinne dieses Erlasses teilnehmen, sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 b des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – in der jeweils geltenden Fassung gesetzlich unfallversichert.

„Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum […] teilnehmen, sind vom Land Hessen gegen Ansprüche aus der Haftpflichtversicherung versichert.“*

b) Unfallversicherungsschutz: „Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum […] teilnehmen, sind […] gesetzlich unfallversichert.“*

Sonstiges: Die Bestimmungen des Datenschutzes, des Jugendarbeitsschutz– und des Infektionsschutzgesetzes sind einzuhalten.

Eine finanzielle Vergütung ist für Schülerinnen und Schüler nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns […] nicht vorgesehen.

Ansprechpartner: Herr Steffen Maier

*Alle Zitate, soweit nicht anders kenntlich gemacht, entstammen dem Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen vom 17.07.2018.

© DogDesigns2024|| Keine Haftung oder Verantwortung für externe Links || Ohne Gewähr

E-Mail: gp@marburg-schulen.de

Gymnasium Philippinum | Leopold-Lucas-Straße 18 | D-35037 Marburg | Tel.: (+49) 6421-931805 | Fax: (+49) 6421-931804

Impressum / Kontakt