Das Graecum verleihen wir Schülerinnen und Schülern, die von Klasse 9 bis Klasse 11 am Griechisch-Unterricht teilgenommen haben und mindestens 5 Punkte erzielt haben.
In § 20 der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) heißt es dazu:
(7) Kenntnisse im Lateinischen (Latinum) und Griechischen (Graecum), die dem Kultusministerkonferenz-Beschluss vom 26.10.1979 „Vereinbarung über Kenntnisse in Latein und in Griechisch“ in der jeweiligen Fassung entsprechen (Nr. 7.7 der Anlage 11), können durch aufsteigenden Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht wie folgt erworben werden.
[…]
Das Graecum kann zuerkannt und bescheinigt (Anlage 5) werden, wenn die Dauer und Leistungsbewertung des Griechischunterrichts nachgewiesen ist:
1. seit der Jahrgangsstufe 9 mit insgesamt mindestens 15 Jahreswochenstunden und mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung am Ende der Einführungsphase; 2. seit der Jahrgangsstufe 9 und mindestens 5 Punkte am Ende der Qualifikationsphase; 3. seit der Jahrgangsstufe 11 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden und mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung im Griechischen als drittem oder viertem Fach der Abiturprüfung.