Sozialpraktikum

Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler der Stufe 10,

das hessische Schulgesetz sieht im Rahmen des Bildungs-und Erziehungsauftrags der Schule vor, dass Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit zum sozialen Handeln entwickeln. Dazu kann ein Sozialpraktikum einen wichtigen Beitrag leisten, da Schülerinnen und Schülerdabei einesozial verantwortete Tätigkeit praktisch ausführen und darüber im Unterrichtreflektieren. Die Gesamtkonferenz und die Schulkonferenz des Gymnasium Philippinum haben auf Antrag der Fachkonferenzen Ethik und Religion beschlossen, ab dem Schuljahr 2006/07 ein Sozialpraktikum durchzuführen. Für die Durchführung, den Ablauf und die unterrichtliche Anbindung gilt Folgendes:

•Das Sozialpraktikum ist verpflichtend für Jahrgangsstufe 10. Die Schülerinnen und Schüler engagieren sich in ihrer Freizeit im zeitlichen Rahmen von ca. 20 Stunden kostenlos inehrenamtlichen Bereichen, z.B. in sozialen Einrichtungen. Die Verteilung der Stunden ist flexibel, d.h. das Praktikum kann wöchentlich (ein bis zwei Stunden pro Woche) oder zu Stundenblöcken zusammengefasstsein, muss aber vor Beginn der Osterferien vollständig abgeleistet sein.

•Die Suche und Wahl der Praktikumsplätze übernehmen die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich. Bei Bedarf kann der Kurslehrer/die Kurslehrerin bei der Stellensuche helfen. Mögliche Betätigungsfelder sind Kindergärten, Altersheime, Kirchengemeinden, Sportvereine, Umwelt-und Naturschutz,u.s.w.-überall dort, wo tätige Hilfe gebraucht wird.

•Die Vorbereitung und Auswertung des Sozialpraktikums findet im Religions-und Ethikunterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler werden im zweiten Halbjahr nach den Osterferien ihre Erfahrungen in Form eines kurzen Praktikumsberichts zusammenfassen und in einer Präsentation im Unterricht vorstellen. Beide Leistungen gehenin die Fachnote ein. Darüber hinaus sind Ausstellungen oder kleinere Vorträge für die Schulöffentlichkeit vorgesehen. Näheres dazu wird im Unterricht besprochen.

•Jeder Schüler und jede Schülerin lässt sich seine/ihre Tätigkeit von der jeweiligen Einrichtung/Person mit einem Formblatt bescheinigen. Auf dieser Grundlage wird am Schuljahresende ein Zeugnisbeiblatt als Nachweis ausgestellt.

Nach bisherigen Erfahrungen wird das Sozialpraktikum rückblickend von vielen Schülerinnen und Schülern als Bereicherung für die persönliche Entwicklung eingeschätzt, und es erweist sich auch als durchaus nützlich für die weitere berufliche Entwicklung (z.B. Bewerbungen bei Freiwilligendiensten, Auslandsstipendien, usw.).

Fragen und Anregungen nehmen die Ethik-und Religionslehrer der Klassenstufe 10 gerne entgegen.

Mögliche Praktikumsstellen:

  • Seniorenheime
  • Kindergärten
  • Sportvereine
  • Krankenhäuser
  • Jugendgruppen (z.B. CVJM)
  • Umweltschutz-Gruppen (z.B. BUND, Naturfreunde)
  • Freiwilligen-Organisationen (z.B. Volunta)

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