An die Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 5 im Lateinischen unterrichtet wurden, verleihen wir das Latinum mit einem eigenen Zeugnis nach der Klasse 10, wenn mindestens eine ausreichende Note erreicht wurde.
Wer Latein erst ab Klasse 7 belegt hat, kann in einem eigenen Kurs das Latinum am Ende der Klasse 11 erhalten, wenn die Leistungen als ausreichend bewertet wurden.
Wer Latein erst ab Klasse 7 belegt hat, kann in einem eigenen Kurs das Latinum am Ende der Klasse 11 erhalten, wenn die Leistungen als ausreichend bewertet wurden.
In § 20 der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) heißt es dazu:
(7) Kenntnisse im Lateinischen (Latinum) und Griechischen (Graecum), die dem Kultusministerkonferenz-Beschluss vom 26.10.1979 „Vereinbarung über Kenntnisse in Latein und in Griechisch“ in der jeweiligen Fassung entsprechen (Nr. 7.7 der Anlage 11), können durch aufsteigenden Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht wie folgt erworben werden.
Das Latinum kann zuerkannt und bescheinigt (Anlage 5) werden, wenn die Dauer und Leistungsbewertung des Lateinunterrichts nachgewiesen ist:
1. seit der Jahrgangsstufe 5 und mindestens die Note „ausreichend“ am Ende der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums bzw. in einem Kurs der schulformübergreifenden Gesamtschule, der auf den gymnasialen Bildungsgang ausgerichtet ist;
2. seit der Jahrgangsstufe 9 und mindestens 5 Punkte am Ende der Qualifikationsphase; 3. seit der Jahrgangsstufe 11 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden und mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung im Lateinischen als drittem oder viertem Abiturprüfungsfach.
2. seit der Jahrgangsstufe 9 und mindestens 5 Punkte am Ende der Qualifikationsphase; 3. seit der Jahrgangsstufe 11 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden und mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung im Lateinischen als drittem oder viertem Abiturprüfungsfach.