Der Kreisausschuss informiert:
Es wurde die Stufe 2 „Eingeschränkter Regelbetrieb“ ausgerufen. Dies bedeutet zusätzlich zu den bestehenenden Auflagen, dass
- in der Sekundarstufe I die Mund-/Nasenbedeckung weiterhin auch im Unterricht sowohl von Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrkräften/weiterem Personal zu tragen ist und der Unterricht weitestgehend nur im festen Klassenverband organisiert wird („Die äußere Differenzierung ist aufzuheben, Binnendifferenzierung ist vorzusehen“),
- in der Sekundarstufe II auch im Unterricht weiterhin stets Mund-/Nasenbedeckung zu tragen ist und der Unterricht in festen Lerngruppen bzw. in der festen Jahrgangskohorte mit den notwendigen Kursangeboten organisiert wird,
- Schulveranstaltungen in Präsenz bis auf Weiteres auszusetzen sind und Deutschfördermaßnahmen und weitere Förderkurse klassenweise organisiert werden.
Mehr Informationen zur Stufe 2 „Eingeschränkter Regelbetrieb“ entnehmen Sie der Anlage 1 zum Hygieneplan 6.0.