Elternbrief des Schulleiters

Allgemein

Hinweise und Klarstellungen

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Liebe Mitglieder der Schulgemeinde des Gymnasium Philippinum,

am gestrigen Donnerstag erreichten uns aus der Schulaufsicht und der Stadt Marburg weitere Informationen, die einige Fragen, die sich viele von uns stellen, beantworten und für mehr Klarheit sorgen werden.

  1. Hinweise und Klarstellungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  1. Außerhalb des Unterrichts

Außerhalb der Unterrichts- und Kursräume besteht im gesamten Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände eine „Maskenpflicht“.

Weder Lehrkräfte noch Schüler*innen bzw. deren Eltern können sich aus eigener Überzeugung dieser Pflicht entziehen.

Aussagekräftige Atteste, welche eine medizinische Notwendigkeit des Verzichts auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes belegen, sind dem Schulleiter im Original vorzulegen.

Bei der Vorlage eines entsprechenden Attests muss zum Schutz anderer ein Visier getragen werden.

Die Verweigerung der Beachtung der „Maskenpflicht“ ist inakzeptabel und wird im Wiederholungsfall sanktioniert.

  1. Im Unterricht

Nach den Vorgaben des Hygieneplans 5.0 und den Aussagen des Hessischen Kultusministers gibt es in hessischen Schulen im Klassen- und Kursunterricht noch keine Maskenpflicht.

Weder der Schulleitung noch der Gesamtkonferenz oder der Schulkonferenz wird hier die Zuständigkeit eröffnet, eine abweichende Regelung zu treffen. Auch einzelne Lehrkräfte können keine entsprechende Pflicht für ihren Unterricht festlegen.

Die Schulleitung kann nach Anhörung der schulischen Gremien eine Vereinbarung herbeiführen und eine dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske im Unterricht oder in bestimmten Unterrichtsphasen aussprechen.

Nach Aussage des Marburger Gesundheitsamtes sollten bei einer Empfehlung zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht mindestens 2 Masken für den Vormittag mitgeführt und notwendige „Atempausen“ eingeplant werden, um eine zu starke Durchfeuchtung der Masken zu verhindern.

Eine „Maskenpflicht“ im Unterricht kann nur das örtliche Gesundheitsamt oder das Hessische Kultusministerium anordnen.

  1. Weitere wichtige Anliegen
  1. Freistellung vom Präsenzunterricht

Ich bitte zu beachten, dass alle Anträge auf Freistellungen vom Präsenzunterricht formlos mit ärztlichem Attest an den Schulleiter zu richten sind.

  1. Zur Verkehrssituation

Aktuell kommt es an den Schulen in der Leopold-Lucas-Str. zu einem erhöhten Aufkommen an „Elterntaxis“. Es ist nachvollziehbar, dass in der jetzigen Situation mehr auf den persönlichen Fahrdienst als auf den öffentlichen Nahverkehr gesetzt wird. Dadurch kommt es vermehrt zu gefährlichen Situationen für unsere Schüler*innen. Deshalb möchte ich Sie bitten, dass die Kinder nicht bis vor die Schule gefahren werden. Das Absetzen der Kinder sollte ein Stück entfernt von der Schule erfolgen. Gerade hier im Schulcampus Leopold-Lucas-Str. können die Kinder im Sinne der Sicherheit aller am Parkplatz des Großsportfeldes abgesetzt werden.

  1. Zur Situation an Bushaltestellen

Da im Umfeld von Bushaltestellen das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zwar nicht vorgeschrieben, bekanntermaßen das Gedränge vor dem Einsteigen doch sehr groß ist, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ein freiwilliges Tragen von Masken bereits an der Bushaltestelle wie auch auf dem Weg dahin sehr sinnvoll ist, um bei dieser Nähe eine mögliche Ansteckung mit dem Virus zu reduzieren.

Dies ist übrigens auch ein im Klassenrat der Jahrgangsstufe 6 vorgetragener Wunsch unserer Schüler*innen.

Ich bitte die Eltern, ihre Kinder im Sinne der Gesundheit aller dahingehend zu sensibilisieren und zu einem verantwortungsbewussten Handeln in der Schule, auf dem Schulgelände sowie dem Schulweg anzuhalten.

  1. Veröffentlichung von neuen Informationen an die Schulgemeinde

Wir werden in Zukunft neu eintreffende Informationen immer auf der Startseite der Homepage unter Aktuelles veröffentlichen. Bitte informieren Sie sich dort regelmäßig!

  1. Pausenregelung

In Pausen und Freistunden ist sowohl das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung als auch die Abstandsregel einzuhalten! Wenn während des Essens oder Trinkens das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist, müssen die betreffenden Schüler*innen zum Schutz der anderen einen größeren Abstand einhalten.

Mit weiterhin zuversichtlichen und sehr herzlichen Grüßen

Michael Breining
Kommissarischer Schulleiter

Marburg, 21. August 2020

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