Schulabgänger*innen
- Soweit verbindliche Praktika für die Aufnahme in eine Schulform (für das Schuljahr 2020/21) vorgesehen sind (z.B. im Rahmen der Fachschule für Sozialwesen), jedoch aktuell keine entsprechenden Praktikumsmöglichkeiten vorliegen, ist dieses Aufnahmekriterium zurückzustellen.
- Der Nachweis eines Praktikumsplatzes ist auch im Schuljahr 2020/2021 Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachoberschule der Organisationsform A (zweijährig). Das Praktikum startet verordnungskonform zum 1. August 2020. Eine Aufnahme ohne Nachweis eines Praktikumsplatzes ist daher nicht möglich.