Die Theater AG führte am Donnerstag, 30.08.2012, ein theatralisches Experiment nach dem Märchen der Gebrüder Grimm auf:
3) Bilder von der Vorstellung (Herr Knoke)
Die Theater AG führte am Donnerstag, 30.08.2012, ein theatralisches Experiment nach dem Märchen der Gebrüder Grimm auf:
3) Bilder von der Vorstellung (Herr Knoke)
Die Hamletaufführung für die Englisch(leistungs)kurse der Jgst. Q1 und Q3 am 26.09.12 findet von 10.00 bis 11.30 Uhr in der Aula der Waldorfschule statt.
Interessierte Schülerinnen und Schüler sowie Kollegen und Kolleginnen können zudem am Nachmittag des 26.09.12 von 15.30 bis 17.30 Uhr an einem Theaterworkshop bei David Dunn teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessenten melden sich bitte kurz schriftlich bei Frau Voss an.
Am 25.09.12 findet eine öffentliche Aufführung von „Hamlet“ von 20.15 bis 21.45 Uhr in der Aula der Waldorfschule statt (Eintritt 5 Euro).
Die neuen Sextaner sind da und Klassenfotos sind hier zu finden.
Christina Schwabe, Abiturientin des Philippinum im Jahr 2012, hat am 23. Juni 2012 in Wiesbaden die schriftliche und mündliche Erweiterungsprüfung im Fach Italienisch auf dem Fortgeschrittenenniveau B1 abgelegt.
Der Aufwand hat sich gelohnt. Nicht nur, dass Christina mit sehr gutem Erfolg bestanden hat. Nach ihrem Freiwilligen Sozialen Jahr möchte sie an die Universität wechseln und einen Teil ihres Studiums in Italien absolvieren.
Das Zertifikat attestiert ihr nun schon die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse.
Beste Grüße und weiterhin viel Glück! – Carissimi saluti ed in bocca al lupo! Martina Lameli
Jetzt kann man sich auch die Bus-Info-Tafel als .pdf-Datei herunterladen und anschauen bzw. ausdrucken, damit man immer weiß, wann welcher Bus zum Philippinum fährt. Einfach hier klicken.
Frau Voss bietet im Schuljahr 2012/2013 eine Sprechstunde zur Begabtenförderung an. Interessierte können Sie donnerstags in der 5. Stunde im Lehrerzimmer erreichen.
Drei Landespreise und ein Anerkennungspreis für künstlerische Arbeiten in der 6c.
Beim diesjährigen europäischen Wettbewerb für Bildende Künste erhielten Andreas Bachmann, Julia Gehrmann, Katja Schröder Landespreise und Isabel Zenker einen Anerkennungspreis für ihre wunderschönen Bilder zum Thema „meine – deine – unsere Zukunft“.
Die prämierten Bilder befinden sich z.Z. noch in einer Ausstellung in Darmstadt.
Wir gratulieren ganz herzlich!
Die folgende Schulordnung kann hier auch als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Präambel |
Unsere Schule hat als öffentliche Einrichtung die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler geistig und körperlich zu fördern und dazu beizutragen, sie durch die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu mündigen, leistungsbereiten Menschen heranzubilden, die mit Sachverstand zu denken und verantwortlich zu handeln imstande sind. Unsere Schule ist darüber hinaus eine Gemeinschaft von Menschen – Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern -, die für eine bestimmte Zeit des Tages auf engem Raum zusammen leben und zusammen arbeiten. Daher sind Regeln erforderlich, die in Form von Rechten und Pflichten das Zusammenleben so ordnen, dass sowohl der Bildungsauftrag der Schule als auch der Wunsch des einzelnen, sich in der Schule wohl zu fühlen, erfüllt werden kann. Unsere Schulordnung will Freiheit nicht unnötig einschränken, sondern jedem die Möglichkeit schaffen, die eigenen Fähigkeiten bei gleichzeitiger Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer aufs Beste zu entfalten.
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Unterrichts- und Pausenzeiten |
Um 7:00 Uhr wird die Pausenhalle geöffnet, um 7:45 Uhr werden die Eingänge zum Hauptgebäude und zum Kunsttrakt geöffnet. Vor dem Unterricht und in den Pausenzeiten stehen den Schülerinnen und Schülern die Pausenhalle, die Cafeteria und das Schülerzentrum sowie die Schulhöfe als Aufenthaltsorte zur Verfügung. Auf den Stundenbeginn wird durch einen Vorgong (2 Minuten vor Stundenbeginn) hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt begeben sich die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer zu den Unterrichtsräumen. Voraussetzung für die konzentrierte und fruchtbare Arbeit in der Schule ist:
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Pausenordnung |
Allen Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, in den großen Pausen die Schulgebäude zu verlassen und sich im Freien (Schulhöfe) aufzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 9 halten sich in den großen Pausen grundsätzlich nicht in Klassenräumen, Fluren und Treppenhäusern auf. Die unterrichtenden Lehrkräfte sorgen dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler zu Pausenbeginn die Unterrichtsräume verlassen und schließen die Klassentüren und im Unterstufentrakt auch die Außentüren ab. Den naturwissenschaftlichen Trakt verlassen alle Schülerinnen und Schüler. Lediglich die Schüler, die sich um die Terrarien und Aquarien des Biologietraktes kümmern, dürfen sich regelmäßig in den Pausen dort aufhalten, um ihrem Pflegedienst nachzukommen. Alle müssen sich so verhalten, dass weder Menschen noch Sachen zu Schaden kommen. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
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Schulhöfe |
Als Schulhöfe (vgl. Karte im Anhang) stehen zur Verfügung: -> Der Eingangsbereich (Platz vor dem Hauptgebäude und vor dem Kunsttrakt), -> der Innenhof und -> der Spielplatz hinter dem Hauptgebäude. Aus Sicherheitsgründen können der Lehrerparkplatz und der Bürgersteig vor dem Hauptgebäude nicht als Schulhof genutzt werden.
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Verlassen des Schulgeländes |
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 9 dürfen sich gemäß Aufsichtsverordnung vom 28. 03. 1985 (in der Fassung vom 20. 12. 2005) während der Pausen und der übrigen Schulzeit aus Gründen der Sicherheit und des Versicherungsschutzes nicht vom Schulgelände entfernen. Ausnahmen sind nur auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Die Schülerinnen und Schüler der Einführungs- und Qualifikationsphase dürfen in Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen. |
Ballspielen auf dem Schulgelände |
Unsere Schule befürwortet, dass sich alle Schülerinnen und Schüler in den großen Pausen bewegen und sportlich betätigen. Innerhalb der Gebäude ist jegliches Spielen mit Bällen verboten. Auf den Spielhöfen darf nur mit Softbällen gespielt werden. Im Rahmen des Ganztagsangebotes (Bewegte Mittagspause) ist es möglich, Bälle sowie Sport- und Turngeräte in der Turnhalle von den Aufsicht führenden Sportlehrkräften auszuleihen. Das Werfen mit Schneebällen ist wegen der Verletzungsgefahr untersagt.
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Parken auf dem Schulgelände |
An Unterrichtstagen ist es von 7-17 Uhr nur Inhabern von Parkberechtigungskarten gestattet, auf dem Parkplatz längs der Leopold-Lucas-Straße zu parken. Zweiräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen markierten Flächen vor dem Hauptgebäude und in den Fahrradständern abgestellt werden.
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Essen und Trinken in der Schule |
Zum Essen und Trinken sind die Pausen und andere unterrichtsfreie Zeiten da. Darüber hinaus ist Essen und Trinken während des Unterrichts nur in Absprache mit den Lehrkräften erlaubt. In den Fachräumen (auch des naturwissenschaftlichen Trakts) und im Schülerzentrum ist das Essen und Trinken prinzipiell nicht gestattet (vgl. die Charta des Schülerzentrums).
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Rauchen auf dem Schulgelände |
Rauchen ist in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet (§ 3 Abs. 9 Hess. Schulgesetz in der Fassung vom 29. 11. 2004). Verstöße dagegen ziehen bei Schülerinnen und Schülern pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen nach § 82 Hess. Schulgesetz nach sich. Volljährige Schülerinnen und Schüler suchen zum Rauchen den ausgewiesenen Raucherbereich hinter dem Musikpavillon auf. Das Rauchen auf dem Bürgersteig vor der Schule ist nicht gestattet. Minderjährigen ist das Rauchen grundsätzlich untersagt.
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Alkohol auf dem Schulgelände |
Der Genuss von Alkohol auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden ist während des Unterrichtstages grundsätzlich nicht gestattet.
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Drogen auf dem Schulgelände |
Der Gebrauch, Besitz und die Weitergabe von Drogen in der Schule sind strikt untersagt. Es gelten die strafrechtlichen Bestimmungen.
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Handys / Elektronische Medien / PCs in der Schule |
Der Gebrauch von Handys und privaten Aufzeichnungs- und Abspielgeräten (Bild und Ton) ist während der Unterrichtszeiten nicht gestattet. Mitgeführte Geräte müssen ausgeschaltet sein und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Für individuelle Ausnahmen ist eine vorherige Absprache mit der jeweils unterrichtenden Lehrkraft erforderlich. Auch die Lehrkräfte beschränken die Nutzung elektronischer Medien während der Unterrichtszeit auf die Erledigung dringender Dienstgeschäfte. In den unterrichtsfreien Zeiten ist die verantwortungsvolle Nutzung elektronischer Medien im rechtlichen Rahmen gestattet. Private Handytelefonate und SMS-Kommunikation sollten auch in dieser Zeit nur in dringenden Fällen erfolgen. Der Missbrauch von Aufzeichnungen, ob in Bild oder Ton, wird generell geahndet. Es gelten die strafrechtlichen Bestimmungen. Computer dürfen in der Schule nur für Zwecke verwendet werden, die im schulischen Interesse liegen. Die Nutzung von nicht genehmigten Anwendungen (Spielen etc.) sowie der Besuch von Webseiten mit extremistischen, pornographischen oder Gewalt verherrlichenden Inhalten sind verboten. Es gelten die strafrechtlichen Bestimmungen. Bei auftretenden technischen Problemen an den schulischen Computern ist unverzüglich einer der verantwortlichen IT- Beauftragten zu benachrichtigen. Die Regeln für die Nutzung der Computerräume sind einzuhalten.
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Schulsanitätsdienst |
Im Schulsanitätsdienst engagieren sich Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7. Nach einer Ausbildung durch den Malteser-Hilfsdienst können diese Schülerinnen und Schüler dort helfen, wo sie gebraucht werden. Bei Verletzungen werden sie vom Hausmeister alarmiert und führen alle erforderlichen und ihnen erlaubten Hilfsmaßnahmen durch. In gravierenden Fällen organisieren sie die Weiterbehandlung durch Arzt oder Rettungsdienst. In den großen Pausen sind sie im Sanitätsraum erreichbar, während der Unterrichtsstunden hat immer eine Gruppe Rufbereitschaft. Diese Diensthabenden dürfen den Unterricht im Alarmfalle verlassen.
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Sauberhalten der Schule |
Die Sauberhaltung der Schule, der Sanitäranlagen sowie des Schulgeländes ist die eigenverantwortliche Aufgabe aller Schülerinnen und Schüler sowie aller Lehrerinnen und Lehrer. Dies gilt auch für die Aufrechterhaltung der Ordnung und der Sauberkeit in den Unterrichtsräumen, den Aufenthaltsbereichen und den Fluren. Der Müll ist getrennt in die dafür vorgesehenen Eimer zu entsorgen. Die Klassen 5 – 7 übernehmen nach einem vom Hausmeisterteam aufgestellten Plan jeweils für eine Woche den Hofordnungsdienst, der das Sauberhalten des Schulgeländes übernimmt. Darüber hinaus richtet jede Klasse oder Lerngruppe einen wöchentlich wechselnden Ordnungsdienst ein – als solcher eingetragen auf einer im Klassenraum ausgehängten Liste -, der nach den Unterrichtsstunden: -> die Fenster öffnet, -> die Tafel reinigt, -> auf das Vorhandensein von Kreide und Schwamm achtet. Zu Beginn der zweiten großen Pause sorgt der Ordnungsdienst der Klasse für einen besenreinen Klassenraum und geht danach ebenfalls in die Pause (vgl. die Regeln zum Besendienst). Grundsätzlich verlässt jede Lerngruppe ihren Unterrichtsraum in sauberem Zustand (einschließlich der ursprünglichen Tischordnung). Bei Unterrichtsschluss bringen alle Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht der Lehrkraft ihren Platz in Ordnung, stellen die Stühle auf die Tische und entfernen den Abfall. Sie sorgen damit dafür, dass die Räumlichkeiten in einem ordentlichen Zustand verlassen werden.
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Gestaltung und Inventar der Unterrichtsräume |
Jede Klasse kann ihren Klassenraum selbstständig gestalten. Dabei sprechen sich die Klassen, Klassenlehrer und Kunsterzieher unter Beachtung der in der Schule üblichen Vereinbarungen ab. Eine Klasse ist verpflichtet, bei einem Wechsel des Klassenraumes den ursprünglichen Gestaltungszustand wiederherzustellen. Die Einrichtung der Unterrichtsräume und der gesamten Schule ist pfleglich zu behandeln. Zu Beginn des Schuljahres überprüft jede Klassenlehrerin oder jeder Klassenlehrer die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit des Inventars und meldet Schäden der Hausmeisterin oder dem Hausmeister.
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Verwaltungstrakt / Lehrerzimmer |
Das Lehrerzimmer dient zur Erholung der Lehrerinnen und Lehrer und zum Führen von vertraulichen Gesprächen. Es darf von Schülerinnen und Schülern nicht betreten werden. Ausgenommen sind die Mitglieder des SV-Vorstandes, die dort Aufgaben zu erledigen haben (Einsichtnahme in das Mitteilungsbuch o.ä.). Der Flur vor dem Lehrerzimmer ist kein Pausenaufenthaltsraum. Er muss für den allgemeinen Publikumsverkehr zum Besuch des Sekretariats und der anderen Verwaltungsräume freigehalten werden.
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Schülerzentrum |
Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes befindet sich das Schülerzentrum, welches von den Schülerinnen und Schülern für die Schülerschaft gestaltet wurde. Es umfasst Spiel-, Lern- und Aufenthaltsräume und ist von 7:45 – 15:30 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich. Jeder muss sich an die Charta halten, die in den jeweiligen Räumen des Schülerzentrums einzusehen ist. Im Schülerzentrum darf nicht gegessen und getrunken werden. In der ersten großen Pause gibt es eine freiwillige Aufsicht für die Spielräume durch Oberstufenschülerinnen und –schüler.
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SV-Raum im Schülerzentrum |
Für den SV-Raum ist die Vertretung der Schülerinnen und Schüler (SV) verantwortlich. Er soll nur mit Zustimmung eines SV-Vorstandsmitgliedes betreten werden und unterliegt nicht der Pausen- und Schulschlussregelung.
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Schülerbibliothek im Schülerzentrum |
Die Schülerbibliothek ist ein Silentiumraum mit einer Präsenz- und Ausleihbibliothek und mehreren Computerarbeitsplätzen. Schülerinnen und Schüler können während der Öffnungszeiten dort arbeiten. Die Benutzerordnung ist zu beachten und den Anordnungen der Bibliotheksaufsicht ist Folge zu leisten.
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Cafeteria |
Die Cafeteria ist an Schultagen von 7:45 – 14:00 Uhr (Mittwoch bis 15:30 Uhr) geöffnet. Es ist selbstverständlich, dass jeder Gast Tassen und Teller an die Ausgabe zurückbringt und seine Abfälle beseitigt. Der Bereich hinter der Abtrennwand ist vorwiegend der Oberstufe vorbehalten. In der 6. und 7. Stunde ist er zusätzlich für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet, die in der Cafeteria zu Mittag essen. Es gelten die Regeln für die Nutzung der Cafeteria.
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Kultidrom |
Die Benutzung unseres großen Veranstaltungsraumes erfolgt in Absprache mit den Hausmeistern und der Fachschaft Musik. Letztlich verantwortlich ist der stellvertretende Schulleiter.
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Klassenfeste |
In der Schule können Klassenfeste gefeiert werden. Sie finden aufgrund der Belegung der Schulräume durch Nachmittagsunterricht / verlässliches Nachmittagsangebot und Volkshochschule bis auf weiteres in der Regel im Kunsttrakt oder der Cafeteria statt, für die Jahrgangsstufen 5 und 6 auf Wunsch auch in ihren Klassenräumen. Alle Klassenfeste bedürfen der Anmeldung bei der Hausmeisterin oder dem Hausmeister und der Genehmigung durch den Schulleiter. Organisation und Beginn sind mit der Hausmeisterin oder dem Hausmeister abzusprechen. Ein Beginn vor 18:00 Uhr ist möglich, wenn der Nachmittagsunterricht nicht gestört wird. Von Beginn bis Ende des Festes muss eine Lehrerin oder ein Lehrer als Aufsicht anwesend sein. Diese sind dafür verantwortlich, dass die benutzten Klassenräume wieder in den alten Zustand gebracht, die Fenster geschlossen, Lichter gelöscht und die Türen abgeschlossen werden. Sie verlassen als letzte die Schule.
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Elternabende |
Die Elternabende aller Klassen und Kurse finden in der Regel im Kunsttrakt statt. Eine Absprache mit dem stellvertretenden Schulleiter und den Hausmeistern bezüglich der Raumbelegung ist für einen reibungslosen Ablauf erforderlich. Die Elternabende sollten bis 22:00 Uhr beendet sein.
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Entschuldigung von Fehlzeiten |
Unter- und Mittelstufe: spätestens am 2. Tag nach einer Erkrankung erfolgt eine Mitteilung an die Schule durch die Eltern. Darüber hinaus wird eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe der Dauer der Fehlzeit unverzüglich nach Rückkehr in die Schule dem Klassenlehrer oder dem Kursleiter, in der Regel im Mitteilungsheft, vorgelegt. Oberstufe: Allen Kurslehrern wird unverzüglich nach der Rückkehr in die Schule eine im Mitteilungsheft eingeklebte oder in darin eingetragene Entschuldigung vorgelegt. [gem. VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses (19. 8. 2011), § 2 Verhinderung und Erkrankung]
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Wir sind eine gewaltfreie Schule |
Ein friedliches Zusammensein erfordert ein gewaltfreies Verhalten. Die Androhung oder Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt (zum Beispiel auch Mobbing, Cyber-Mobbing u.ä.) sowohl gegen Schülerinnen oder Schüler als auch gegen Lehrerinnen oder Lehrer, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, sowie Besucher und Gäste der Schule wird nicht geduldet und hat pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen nach § 82 des Hessischen Schulgesetzes zur Folge. Diese reichen von der Ermahnung bis zur Verweisung von der Schule. Das Mitführen von Waffen ist in der Schule verboten. Als Waffen gelten alle Gegenstände, die dazu bestimmt oder geeignet sind, andere zu bedrohen oder zu verletzen, insbesondere stehende Messer, Springmesser, Schusswaffen und ähnliches. Es gelten die strafrechtlichen Bestimmungen. Wer eine Waffe bei sich trägt oder gegen andere einsetzt, muss mit der Verweisung von der Schule rechnen.
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Impressum |
Gymnasium Philippinum Leopold-Lucas-Straße 18 35037 Marburg Telefon: 06421 – 931805 Internet: www.philippinum.de
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Hinweis |
Die hier vorgelegte Schulordnung stellt die Neufassung der Schulordnung von 2006 dar und wurde von Lehrern, Eltern und Schülern unserer Schule im Frühjahr 2012 erarbeitet und im Mai 2012 von der Schulkonferenz beschlossen. |
Doppelstündiger Unterricht am Nachmittag 2013/2014
Der Unterricht am Nachmittag (8.-11. Stunde) wird grundsätzlich in Doppelstunden erteilt. Dafür werden die im Stundenplan ausgewiesenen Einzelstunden im Rhythmus von 14 Tagen verdoppelt. In geraden Kalenderwochen werden die 8. und 10. Stunde, in ungeraden Kalenderwochen die 9. und 11. Stunde verdoppelt.
Um zu erfahren, in welcher Kalenderwoche wir uns aktuell befinden, einfach hier klicken. Außerdem kann man sich eine übersichtliche Jahresübersicht anzeigen lassen und diese, soweit gewünscht, ausdrucken. Es reicht ein Klick auf die jeweilige Jahreszahl.
Die Kurslisten der Q1 sind nun im geschützten Lehrer- und Schülerbereich einsehbar.
Frau Schremb bittet darum, folgende Anmerkungen zum Schulstart zu beachten:
„1. Die Kurslisten werden für Montag im Atrium (Kunsttrakt) noch einmal ausgedruckt. Wer sich dort vergewissern will, kann das tun.
2. Die ersten beiden Stunden finden im Tutorkurs statt. Bitte Vertretungs-/Raumplan beachten.
3. Fehler, Probleme…. bitte nur schriftlich an mich (Schulpostfach oder per Mail). Es gibt sonst zu viel Chaos.
Die Schüler/innen, die Fragen haben, werden dann während der Woche ausgerufen.
4. Wechselwünsche ausschließlich bis Freitag, den 18.08. 2012 schrifltich formulieren unter Angabe des Kopftauschpartners (auch nur innerhalb einer Leiste möglich; keine Leistenwechsel).
5. Erinnerung: Sie haben ein Recht auf Fächer (sofern es Pflichtfächer bzw. im Rahmen der Schulorganisation angebotene Unterrichtsfächer sind) und nicht auf bestimmte Kollegen/Kolleginnen.
6. Bitte versuchen Sie nicht persönlich vorzusprechen, da wir den Andrang etwas kanalisieren möchten.“
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E-Mail: gp@marburg-schulen.de
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