Schulordnung

Die neue Schulordnung ist da….

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Präambel

Unsere Schule hat als öffent­li­che Ein­rich­tung die Auf­gabe, die Schüle­rinnen und Schü­ler gei­stig und körper­lich zu för­dern und dazu bei­zu­tragen, sie durch die Vermittlung der notwendigen Kennt­nisse und Fertig­keiten zu mündi­gen, leistungsbereiten Men­schen heranzubilden, die mit Sach­ver­stand zu denken und ver­ant­wort­lich zu han­deln imstan­de sind.

Unsere Schule ist dar­über ­hin­aus eine Ge­mein­schaft von Menschen – Schüle­rinnen und Schü­lern, Lehre­rinnen und Leh­rern, Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbei­tern -, die für eine bestimmte Zeit des Tages auf engem Raum zusammen leben und zusammen arbeiten.

Daher sind Regeln erforderlich, die in Form von Rech­ten und Pflich­ten das Zu­sammen­leben so ordnen, dass sowohl der Bil­dungs­auf­trag der Schule als auch der Wunsch des einzel­nen, sich in der Schule wohl zu fühlen, er­füllt werden kann.

Unsere Schulordnung will Freiheit nicht unnötig einschränken, sondern jedem die Möglichkeit schaffen, die eigenen Fähigkeiten bei gleichzeitiger Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer aufs Beste zu entfalten.

Unterrichts- und Pausenzeiten

Um 7:00 Uhr wird die Pausenhalle geöffnet, um 7:45 Uhr werden die Eingänge zum Hauptgebäude und zum Kunsttrakt geöffnet.

Vor dem Unter­richt und in den Pausen­zeiten stehen den Schüle­rinnen und Schü­lern die Pausen­halle, die Cafeteria und das Schülerzentrum sowie die Schul­höfe als Auf­ent­halts­orte zur Ver­fügung.

Auf den Stun­den­beginn wird durch einen Vor­gong (2 Minuten vor Stundenbeginn) hin­gewie­sen. Zu diesem Zeit­punkt be­geben sich die Schüle­rinnen und Schü­ler sowie die Lehre­rinnen und Lehrer zu den Unter­richts­räumen.

Voraus­set­zung für die konzen­trierte und frucht­bare Arbeit in der Schule ist:
-> pünktlicher Beginn und pünktliches Schließen des Unterrichts
-> Vermeidung störenden Lärms wäh­rend der Unter­richts­zeit auf dem ge­samten Schul­ge­lände.

Pausenordnung

Allen Schüle­rinnen und Schü­lern wird emp­fohlen, in den großen Pausen die Schul­ge­bäude zu ver­lassen und sich im Frei­en (Schul­höfe) auf­zu­halten.

Die Schüle­rinnen und Schü­ler der Klas­sen 5 – 9 halten sich in den großen Pausen grundsätzlich nicht in Klassenräumen, Fluren und Treppenhäusern auf. Die unter­rich­tenden Lehrkräfte sorgen dafür, dass alle Schüle­rinnen und Schü­ler zu Pausenbeginn die Unterrichtsräume verlassen und schlie­ßen die Klas­sen­türen und im Unter­stufen­trakt auch die Außen­türen ab.

Den natur­wissen­schaft­lichen Trakt ver­lassen alle Schüle­rinnen und Schü­ler. Lediglich die Schüler, die sich um die Terrarien und Aquarien des Biologietraktes kümmern, dürfen sich regelmäßig in den Pausen dort aufhalten, um ihrem Pflegedienst nachzukommen.

Alle müssen sich so verhalten, dass weder Men­schen noch Sachen zu Scha­den kommen. Un­nöti­ger Lärm ist zu ver­meiden.

Schulhöfe

Als Schul­höfe (vgl. Karte im Anhang) stehen zur Ver­fügung:

-> Der Eingangsbereich (Platz vor dem Haupt­ge­bäude und vor dem Kunst­trakt),

-> der Innen­hof und

-> der Spiel­platz hinter dem Haupt­ge­bäude.

Aus Sicher­heits­grün­den können der Lehrer­park­platz und der Bürgersteig vor dem Haupt­ge­bäude nicht als Schul­hof ge­nutzt werden.

Verlassen des Schulgeländes

Die Schüle­rinnen und Schü­ler der Klas­sen 5 – 9 dürfen sich gemäß Aufsichtsverord­nung vom 28. 03. 1985 (in der Fassung vom 20. 12. 2005) während der Pausen und der übrigen Schulzeit aus Gründen der Sicher­heit und des Ver­siche­rungs­schut­zes nicht vom Schul­ge­lände ent­fernen.

Ausnahmen sind nur auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.

Die Schülerinnen und Schüler der Einführungs- und Qualifikationsphase dürfen in Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen.

Ballspielen auf dem Schulgelände

Unsere Schule befürwortet, dass sich alle Schülerinnen und Schüler in den großen Pausen bewegen und sportlich betätigen.

Innerhalb der Gebäude ist jegliches Spielen mit Bällen verboten. Auf den Spielhöfen darf nur mit Softbällen gespielt werden.

Im Rahmen des Ganztagsangebotes (Bewegte Mittagspause) ist es möglich, Bälle sowie Sport- und Turngeräte in der Turnhalle von den Aufsicht führenden Sportlehrkräften auszuleihen.

Das Werfen mit Schneebällen ist wegen der Verletzungs­gefahr untersagt.

Parken auf dem Schulgelände

An Unterrichtstagen ist es von 7-17 Uhr nur Inha­bern von Park­berech­ti­gungs­­karten gestattet, auf dem Park­platz längs der Leo­pold-Lucas-Straße zu parken.

Zwei­räder dürfen nur auf den dafür vor­gese­henen markier­ten Flä­chen vor dem Haupt­ge­bäude und in den Fahrradständern ab­ge­stellt werden.

Essen und Trinken in der Schule

Zum Essen und Trinken sind die Pausen und andere unterrichtsfreie Zeiten da. Darüber hinaus ist Essen und Trinken während des Unterrichts nur in Absprache mit den Lehrkräften erlaubt.

In den Fachräumen (auch des naturwissenschaftlichen Trakts) und im Schülerzentrum ist das Essen und Trinken prinzipiell nicht gestattet (vgl. die Charta des Schülerzentrums).

Rauchen auf dem Schulgelände

Rauchen ist in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet (§ 3 Abs. 9 Hess. Schulgesetz in der Fassung vom 29. 11. 2004). Verstöße dagegen ziehen bei Schülerinnen und Schülern pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen nach § 82 Hess. Schulgesetz nach sich.

Volljährige Schülerinnen und Schüler suchen zum Rauchen den ausgewiesenen Raucherbereich hinter dem Musikpavillon auf. Das Rauchen auf dem Bürgersteig vor der Schule ist nicht gestattet. Minderjährigen ist das Rauchen grundsätzlich untersagt.

Alkohol auf dem Schulgelände

Der Genuss von Alkohol auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden ist während des Unterrichtstages grundsätzlich nicht gestattet.

Drogen auf dem Schulgelände

Der Gebrauch, Besitz und die Weitergabe von Drogen in der Schule sind strikt untersagt. Es gelten die strafrechtlichen Bestimmungen.

Handys / Elektronische Medien / PCs in der Schule

Der Gebrauch von Handys und privaten Aufzeichnungs- und Abspielgeräten (Bild und Ton) ist während der Unterrichtszeiten nicht gestattet. Mitgeführte Geräte müssen ausgeschaltet sein und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Für individuelle Ausnahmen ist eine vorherige Absprache mit der jeweils unterrichtenden Lehrkraft erforderlich.

Auch die Lehrkräfte beschränken die Nutzung elektronischer Medien während der Unterrichtszeit auf die Erledigung dringender Dienstgeschäfte.

In den unterrichtsfreien Zeiten ist die verantwortungsvolle Nutzung elektronischer Medien im rechtlichen Rahmen gestattet. Private Handytelefonate und SMS-Kommunikation sollten auch in dieser Zeit nur in dringenden Fällen erfolgen.

Der Missbrauch von Aufzeichnungen, ob in Bild oder Ton, wird generell geahndet. Es gelten die strafrechtlichen Bestimmungen.

Computer dürfen in der Schule nur für Zwecke verwendet werden, die im schulischen Interesse liegen.

Die Nutzung von nicht genehmigten Anwendungen (Spielen etc.) sowie der Besuch von Webseiten mit extremistischen, pornographischen oder Gewalt verherrlichenden Inhalten sind verboten.

Es gelten die strafrechtlichen Bestimmungen.

Bei auftretenden technischen Problemen an den schulischen Computern ist unverzüglich einer der verantwortlichen IT- Beauftragten zu benachrichtigen.

Die Regeln für die Nutzung der Computerräume sind einzuhalten.

Schulsanitätsdienst

Im Schulsanitätsdienst engagieren sich Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7. Nach einer Ausbildung durch den Malteser-Hilfsdienst können diese Schülerinnen und Schüler dort helfen, wo sie gebraucht werden.

Bei Verletzungen werden sie vom Hausmeister alarmiert und führen alle erforderlichen und ihnen erlaubten Hilfsmaßnahmen durch. In gravierenden Fällen organisieren sie die Weiterbehandlung durch Arzt oder Rettungsdienst.

In den großen Pausen sind sie im Sanitätsraum erreichbar, während der Unterrichtsstunden hat immer eine Gruppe Rufbereitschaft. Diese Diensthabenden dürfen den Unterricht im Alarmfalle verlassen.

Sauberhalten der Schule

Die Sauber­hal­tung der Schule, der Sanitäranlagen sowie des Schul­gelän­des ist die eigenverantwortliche Auf­gabe aller Schüle­rinnen und Schü­ler sowie aller Lehre­rinnen und Lehrer. Dies gilt auch für die Auf­recht­erhal­tung der Ord­nung und der Sauberkeit in den Unter­richts­räumen, den Aufenthaltsbereichen und den Fluren.

Der Müll ist getrennt in die dafür vorgesehenen Eimer zu entsorgen.

Die Klassen 5 – 7 übernehmen nach einem vom Haus­mei­sterteam auf­gestell­ten Plan je­weils für eine Woche den Hofordnungsdienst, der das Sauber­hal­ten des Schul­gelän­des über­nimmt.

Dar­über­ hin­aus rich­tet jede Klasse oder Lern­gruppe einen wöchentlich wechselnden Ord­nungs­dienst ein – als solcher eingetragen auf einer im Klassenraum ausgehängten Liste -, der nach den Unterrichtsstunden:

-> die Fenster öffnet,

-> die Tafel reinigt,

-> auf das Vorhandensein von Kreide und Schwamm achtet.

Zu Beginn der zweiten großen Pause sorgt der Ordnungsdienst der Klasse für einen besenreinen Klassenraum und geht danach ebenfalls in die Pause (vgl. die Regeln zum Besendienst).

Grundsätzlich verlässt jede Lerngruppe ihren Unterrichtsraum in sauberem Zustand (einschließlich der ursprünglichen Tischordnung).

Bei Unter­richts­schluss brin­gen alle Schüle­rinnen und Schü­ler unter Auf­sicht der Leh­rkraft ihren Platz in Ord­nung, stel­len die Stühle auf die Tische und ent­fernen den Ab­fall. Sie sorgen damit dafür, dass die Räumlichkeiten in einem ordent­lichen Zu­stand ver­lassen werden.

Gestaltung und Inventar der Unterrichtsräume

Jede Klasse kann ihren Klas­sen­raum selb­ststän­dig ge­stal­ten. Dabei sprechen sich die Klassen, Klas­sen­lehrer und Kunst­erzie­he­r unter Be­ach­tung der in der Schule üblichen Vereinbarungen ab.

Eine Klasse ist ver­pflich­tet, bei einem Wech­sel des Klas­sen­raumes den ur­sprüng­lichen Gestaltungszu­stand wieder­her­zu­stel­len.

Die Einrichtung der Unterrichtsräume und der gesamten Schule ist pfleglich zu behandeln. Zu Beginn des Schuljahres überprüft jede Klassenlehrerin oder jeder Klassenlehrer die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit des Inventars und meldet Schäden der Hausmeisterin oder dem Hausmeister.
Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, muss für ihn einstehen. Er meldet ihn sofort der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und der Hausmeisterin oder dem Hausmeister. Wenn der Verursacher (zunächst) nicht feststellbar ist, übernimmt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. die Kurssprecherin oder der Kurssprecher diese Aufgabe.

Verwaltungstrakt / Lehrerzimmer

Das Lehrer­zimmer dient zur Er­holung der Lehre­rinnen und Lehrer und zum Führen von ver­trau­lichen Ge­sprä­chen. Es darf von Schüle­rinnen und Schü­lern nicht be­treten werden. Aus­genom­men sind die Mit­glie­der des SV-Vor­stan­des, die dort Aufgaben zu erledigen haben (Ein­sicht­nahme in das Mit­tei­lungs­buch o.ä.).

Der Flur vor dem Lehrer­zimmer ist kein Pausen­auf­ent­halts­raum. Er muss für den allge­meinen Publi­kums­ver­kehr zum Be­such des Sekretariats und der ande­ren

Ver­wal­tungs­räume frei­gehal­ten werden.

Schülerzentrum

Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes befindet sich das Schülerzentrum, welches von den Schülerinnen und Schülern für die Schülerschaft gestaltet wurde. Es umfasst Spiel-, Lern- und Aufenthaltsräume und ist von 7:45 – 15:30 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich.

Jeder muss sich an die Charta halten, die in den jeweiligen Räumen des Schülerzentrums einzusehen ist. Im Schülerzentrum darf nicht gegessen und getrunken werden.

In der ersten großen Pause gibt es eine freiwillige Aufsicht für die Spielräume durch Oberstufenschülerinnen und –schüler.

SV-Raum im Schülerzentrum

Für den SV-Raum ist die Ver­tre­tung der Schüle­rinnen und Schü­ler (SV) ver­ant­wort­lich. Er soll nur mit Zu­stim­mung eines SV-Vor­stands­mitglie­des be­treten werden und unter­liegt nicht der Pausen- und Schul­schluss­rege­lung.

Schülerbibliothek im Schülerzentrum

Die Schülerbibliothek ist ein Silentiumraum mit einer Präsenz- und Ausleihbibliothek und mehreren Computerarbeitsplätzen. Schülerinnen und Schüler können während der Öffnungszeiten dort arbeiten. Die Benutzerordnung ist zu beachten und den Anordnungen der Bibliotheksaufsicht ist Folge zu leisten.

Cafeteria

Die Cafeteria ist an Schul­tagen von 7:45 – 14:00 Uhr (Mittwoch bis 15:30 Uhr) geöffnet. Es ist selbst­ver­ständ­lich, dass jeder Gast Tassen und Teller an die Aus­gabe zurück­bringt und seine Ab­fälle be­sei­tigt. Der Bereich hinter der Abtrennwand ist vorwiegend der Oberstufe vorbehalten. In der 6. und 7. Stunde ist er zusätzlich für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet, die in der Cafeteria zu Mittag essen.

Es gelten die Regeln für die Nutzung der Cafeteria.

Kultidrom

Die Benutzung unseres großen Veranstaltungsraumes erfolgt in Absprache mit den Hausmeistern und der Fachschaft Musik.

Letztlich verantwortlich ist der stellvertretende Schulleiter.

Klassenfeste

In der Schule können Klas­sen­feste ge­feiert werden. Sie finden auf­grund der Be­legung der Schul­räume durch Nach­mit­tags­unter­richt / verlässliches Nachmittagsangebot und Volks­hoch­schule bis auf weiteres in der Regel im Kunst­trakt oder der Cafeteria statt, für die Jahrgangsstufen 5 und 6 auf Wunsch auch in ihren Klassenräumen. Alle Klassenfeste be­dürfen der An­mel­dung bei der Haus­mei­ste­rin oder dem Haus­mei­ster und der Ge­nehmi­gung durch den Schul­leite­r.

Organi­sation und Be­ginn sind mit der Haus­mei­ste­rin oder dem Haus­mei­ster ab­zu­spre­chen. Ein Be­ginn vor 18:00 Uhr ist möglich, wenn der Nach­mit­tags­unter­richt nicht ge­stört wird.

Von Be­ginn bis Ende des Festes muss eine Lehre­rin oder ein Lehrer als Auf­sicht an­wesend sein. Diese sind dafür ver­ant­wort­lich, dass die be­nutz­ten Klas­sen­räume wieder in den alten Zu­stand ge­bracht, die Fenster geschlossen, Lich­ter ge­löscht und die Türen ab­ge­schlos­sen werden. Sie ver­lassen als letzte die Schule.

Elternabende

Die Elternabende aller Klassen und Kurse finden in der Regel im Kunsttrakt statt. Eine Absprache mit dem stellvertretenden Schulleiter und den Hausmeistern bezüglich der Raumbelegung ist für einen reibungslosen Ablauf erforderlich.

Die Elternabende sollten bis 22:00 Uhr beendet sein.

Entschuldigung von Fehlzeiten

Unter- und Mittelstufe: spätestens am 2. Tag nach einer Erkrankung erfolgt eine Mitteilung an die Schule durch die Eltern. Darüber hinaus wird eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe der Dauer der Fehlzeit unverzüglich nach Rückkehr in die Schule dem Klassenlehrer oder dem Kursleiter, in der Regel im Mitteilungsheft, vorgelegt.

Oberstufe: Allen Kurslehrern wird unverzüglich nach der Rückkehr in die Schule eine im Mitteilungsheft eingeklebte oder in darin eingetragene Entschuldigung vorgelegt.

[gem. VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses (19. 8. 2011), § 2 Verhinderung und Erkrankung]

Wir sind eine gewaltfreie Schule

Ein fried­liches Zu­sammen­sein er­for­dert ein ge­walt­freies Ver­halten.

Die An­dro­hung oder An­wen­dung von physi­scher oder psychi­scher Ge­walt (zum Beispiel auch Mobbing, Cyber-Mobbing u.ä.) sowohl gegen Schü­lerinnen oder Schüler als auch gegen Lehrerinnen oder Lehrer, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, sowie Besucher und Gäste der Schule wird nicht ge­duldet und hat pädago­gische Maß­nahmen oder Ord­nungs­maß­nahmen nach § 82 des Hessischen Schul­gesetzes zur Folge. Diese rei­chen von der Er­mah­nung bis zur Ver­wei­sung von der Schule.

Das Mitführen von Waffen ist in der Schule ver­boten. Als Waffen gelten alle Gegen­stände, die dazu be­stimmt oder ge­eignet sind, andere zu be­drohen oder zu ver­letzen, ins­beson­dere ste­hende Messer, Spring­messer, Schuss­waf­fen und ähn­liches. Es gelten die strafrechtlichen Bestimmungen.

Wer eine Waffe bei sich trägt oder gegen andere ein­setzt, muss mit der Ver­wei­sung von der Schule rech­nen.

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Gymna­sium Philippinum

Leopold-Lucas-Straße 18

35037 Mar­burg

Telefon: 06421 – 931805

Internet: www.philippinum.de

Hinweis

Die hier vorgelegte Schulordnung stellt die Neufassung der Schulordnung von 2006 dar und wurde von Lehrern, Eltern und Schülern unserer Schule im Frühjahr 2012 erarbeitet und im Mai 2012 von der Schulkonferenz beschlossen.

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