Montags, mittwochs, freitags
Die Landesregierung hat bzgl. der Testungen neue Bestimmungen erlassen:
„Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen. Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.“
Wir werden bereits morgen, Mittwoch, den 09.11.21, und am Freitag wieder testen.