neue Regelgungen ab Freitag
Liebe Schulgemeinde,
gestern haben uns aktuelle Informationen aus dem Hessischen Kultusministerium erreicht. Ab Freitag sollen neue Regeln im Schul- und Unterrichtsbetrieb gelten. Danach ist die Maskenpflicht im Unterricht – vorbehaltlich regionaler oder schulbezogener Maßnahmen, die das Gesundheitsamt mit Schulträger und Staatlichem Schulamt anordnen – nach der Einnahme des Sitzplatzes im Klassenraum sowie bei im Freien stattfindenden Aktivitäten entfallen. Die entsprechende Passage finden Sie am Ende dieser Mail sowie in dem verlinkten Schreiben des Kultusministeriums.
Ich sehe diese Entscheidung mit großer Sorge. Wir haben es gemeinsam geschafft, mit großer Disziplin die Infektionszahlen auf einen sehr niedrigen Wert zu drücken. Ich fände es unheimlich schade, diese Erfolge drei Wochen vor den Sommerferien unvorsichtig aufs Spiel zu setzen, gerade im Zeichen der aufgetretenen Delta-Variante des Virus.
Daher spreche ich eine dringende Empfehlung an alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte aus, weiterhin in den Unterrichtsräumen eine medizinische Maske zu tragen und bitte hierbei auch um die Unterstützung der Eltern und Erziehungeberechtigten.
Lasst uns / lassen Sie uns weiterhin mit Bedacht und Vorsicht miteinander umgehen, damit wir einen schönen Sommer verbringen können.
Bleibt / bleiben Sie wohlauf und zuversichtlich.
Mit herzlichem Gruß
Michael Breining
Gymnasium Philippinum Marburg
Auszug aus dem HKM-Dokument:
„Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin. So wie an anderen Orten wird auch in Schulen künftig allerdings für die Beschäftigten die Pflicht bestehen, eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Eine Alltagsmaske genügt nur noch bei Schülerinnen, Schülern und Studierenden.
Andererseits wird die Pflicht, als Erleichterung gegenüber dem Istzustand, nur noch auf den Durchgangsflächen und im Klassen- oder Fachraum bis zur Einnahme eines Sitzplatzes bestehen. Den weitaus größten Teil des Unterrichtsbetriebs sowie alle im Freien stattfindenden Aktivitäten werden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler also wieder mit freiem Gesicht absolvieren können. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen weiterhin für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können, zur Nahrungsaufnahme sowie in Situationen, in denen es aus schulischen Zwecken erforderlich ist, die Maske abzulegen, also etwa beim Schulsport.“