Neue Allgemeinverfügung des Landkreises wird erwartet
Aus dieser wird hervorgehen, dass die Schulen aufgrund von Inzidenzen über 200 wieder schließen werden.
Für die Abschlussklassen aller Schulformen hat die bisherige Ausnahmeregelung – Präsenzunterricht bei Einhaltung des Mindestabstandes in geteilten Lerngruppen – weiterhin Bestand, also für die Jgst. 12 und den Abiturjahrgang. Der Wechselunterricht für die Klassen 5 und 6 wird hingegen ausgesetzt.
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 besteht das Angebot der Notbetreuung unter den bisherigen Bedingungen, erweitert um die Selbst-Testpflicht.
Für die Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung, für die Abschlussklassen und für das schulische Personal ist die Testpflicht unter den bekannten Bedingungen umzusetzen. Die Abschlussklassen werden rechtzeitig über das Vorgehen ab Montag informiert werden.
Und nun eine ganz schlechte Nachricht: Die vom überwiegenden Teil der Eltern- und Schülerschaft eingereichten Einwilligungserklärung für die freiwillige Selbst-Testung (ein ganz herzlichen Dank dafür!) werden mit der Einführung der Testpflicht ungültig!!! Daher wird darum gebeten, dass alle Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern, die in der kommenden Woche in Präsenz in der Schule sein zu dürfen, die neue Einwilligungserklärung bei ihrem ersten Erscheinen in der Schule unterschrieben mitzubringen. Die später in die Schule zurückkehrenden Schülerinnen und Schüler bringen diese Erklärung an ihrem ersten Schultag mit.
Sowohl die Q2 als auch der Abiturjahrgang erhalten separat alle nötigen Informationen, sobald diese in der Schule vorliegen bzw. geplant sind. Wir werden alles uns Mögliche tun, damit das Abitur auch in diesem Jahr reibungslos ablaufen wird!